Bei einer WG-Neugründung gibt es viele Themen, die vor dem eigentlichen Einzug geregelt werden sollten. Ein wichtiges Thema hierbei ist der Mietvertrag für die Wohngemeinschaft. Im Mietrecht gibt es keine Form der Wohngemeinschaft, aber verschiedene Mietvarianten, die für eine WG in Frage kommen.
Variante 1: Alle sind Hauptmieter
Die gängigste Variante des WG-Mietvertrags. Hierbei sind alle Mieter der WG Hauptmieter und übernehmen gemeinsam die volle Haftung, haben daher auch die gleichen Rechte und Pflichten.
Nebenkostenabrechnungen oder andere Schreiben vom Vermieter werden immer an die gesamte WG gerichtet. Risiko hierbei: Sollte ein Mitbewohner Rückstände wie die Miete oder andere Kosten nicht bezahlen, haftet die ganze WG als Gemeinschaft und nicht der einzelne Mitbewohner.
Variante 2: Ein WG-Mitbewohner ist Hauptmieter, der Rest sind Untermieter
In dieser Variante schließt ein Mieter den Mietvertrag mit dem Vermieter. Alle weiteren Mitbewohner schließen einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter ab. Der Hauptmieter hat daher eine höher Stellung gegenüber der Untermieter, da er diesen auch kündigen kann, wenn dies natürlich rechtens ist. Auch die ganze Wohnung kann der Hauptmieter kündigen.
Was sollte der Hauptmieter beachten?
Verschiedenen Dinge sollte der Hauptmieter beachten, wenn es um die verschiedenen Verträge geht. Im Vertrag mit dem Vermieter sollte vereinbart sein, dass der Hauptmieter die Untermieter selber aussuchen darf, denn sonst hätte der Vermieter ein Mitspracherecht, was die Suche nach Mitbewohnern unter Umständen komplizierter machen könnte (§§ 540, 553 BGB). Zudem sollte im Untermietvertrag geregelt sein, wie hoch die monatlichen Kosten für Zahlungen wie Miete und Nebenkosten sind.
Variante 3: Jeder Mitbewohner bekommt einen Mietvertrag
Bei dieser Variante schließt der Vermieter die Mietverträge mit jedem Mitbewohner einzeln ab. In der Regel gilt der Mietvertrag für das eigene Zimmer sowie die Mitbenutzung der Aufenthaltsräume wie Küche oder Badezimmer.
Vorteil an dieser Variante ist, dass jeder Mitbewohner für die Zahlung der Miete selbst verantwortlich ist und hierdurch keine Konflikte entstehen können. Gerade für Zweck-WGs eine denkbare Möglichkeit
Einziger Nachteil: Der Vermieter möchte bei einem Auszug natürlich nicht, dass das Zimmer leer steht und könnte der WG einen neuen Mitbewohner vorsetzen. Hier sollte die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter stimmen, sodass ihr eurer eigenes WG-Casting durchführen könnt.
Zudem empfiehlt es sich, dass ein Mitbewohner der WG Mitglied im Deutschen Mieterbund wird um sich bei verschiedenen Konflikten beraten lassen zu können.